Ihr Weg zum Führerschein 

Anmeldung

 

Damit wir für Sie die Anmeldung im Führerscheinregister durchführen können, benötigen wir von Ihnen:

- Reisepass oder Personalausweis
- Meldezettel

 

Je früher Sie die weiteren Unterlagen beibringen, umso besser:

- 2 Lichtbilder (EU-Passfotos)
- Ärztliches Gutachten (Liste der Ärzte liegt im Fahrschulbüro auf). Die aktuelle Online-Ärzteliste finden Sie hier
- Nachweis Erste Hilfe Kurs

Zur Mehrphasenausbildung
Führerschein

Theorieausbildung und PC-Prüfung

Holen Sie sich im Fahrschulbüro die aktuelle Kursliste.

Der Antritt zur Theorieprüfung am PC ist erst möglich, wenn Sie den gesamten für die angestrebte Führerscheinklasse vorgeschriebenen Theoriekurs absolviert haben. Mit guten Vorprüfungen können Sie sich eine Prüfungsgarantie erarbeiten, Infos im Büro.

 

Die PC Prüfung findet in unserem Computerraum statt, in dem Sie auch üben und Vorprüfungen ablegen können.

Die Termine der PC- Prüfung liegen im Büro auf.

 

Bitte melden Sie sich ca. 1 Woche vor der von Ihnen geplanten Theorieprüfung im Fahrschulbüro an.

Fahrprüfung

Praktische Ausbildung (Fahrstunden) und Fahrprüfung

Die Einteilung der Fahrstunden erfolgt im Fahrschulbüro. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, damit wir bei der Einteilung die von Ihnen gewünschten Termine berücksichtigen können.

Vereinbarte Fahrstunden können bis zu 24 Stunden vor deren Beginn abgesagt werden. Bei kurzfristiger Absage müssen die Fahrstunden verrechnet werden.

 

Eine Fahrstunde dauert 50 Minuten (1 UE). Die Einteilung von Doppellektionen (100 Minuten) ist für Ihren Lernfortschritt sinnvoll. An einem Tag dürfen nicht mehr als 4 Fahrstunden (4 UE) absolviert werden.

Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach Ihrem Fahrkönnen und Lernfortschritt.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von Fahrstunden je Klasse handelt es sich um Mindeststunden.

 

Die praktische Fahrprüfung kann frühestens ca. 1 Woche nach bestandener Theorieprüfung absolviert werden, jedoch erst mit Erreichen des Mindestalters für die angestrebte Klasse.

 

Nach bestandener Praxisprüfung wird Ihnen vom Prüfer der vorläufige Führerschein übergeben.

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