A1 und Code 111, A2, A
Motorrad & Co
Die Zeit ist REIF….
... Freiheit auf 2 Rädern für Junge und Junggebliebene.
Die Ausbildung
- 6 Theoriestunden (UE) Spezialwissen Klasse A
- 14 Fahrstunden (UE),
ab dem Alter von 39 Jahren 16 Fahrstunden (UE)
Die Prüfung
- Theorieprüfung am PC Spezialwissen Klasse A
- Praktische Fahrprüfung
Wer noch nicht im Besitz einer Lenkberechtigung z.B. Klasse B ist,
muss auch den Theorieteil Basiswissen (GW) im Ausmaß von 20 UE
und die PC-Prüfung GW absolvieren.
(1 UE = 50 Min.)
Die Führerscheinklassen für Motorräder (Umfang der Lenkberechtigung):
Klasse A1
- Motorräder (mit und ohne Beiwagen) bis 125 cm³, max. 11 kW (15 PS)
- Leistungsgewicht max. 0,1 kg/kW
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 15 kW
- Mindestalter zu Ausbildungsbeginn: 15 1/2 Jahre
- Prüfung frühestens mit 16 Jahren
Krafträder der Klasse A1 dürfen auch von Personen, die im Besitz der Lenkberechtigung Klasse B sind, gelenkt werden, die
- mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B sind
- sich nicht mehr in der Probezeit befinden
- 6 Stunden praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A1 nachweisen
- Code 111 in den Führerschein eingetragen haben
Klasse A2
- Motorräder (mit und ohne Beiwagen)
bis max. 35 kW (48 PS) - Leistungsgewicht max. 0,2 kg/kW
- Mindestalter zu Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre
- Prüfung frühestens mit 18 Jahren oder
- Stufenweiser Zugang
nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1:
- Praxisprüfung oder
- 7 Fahrstunden, keine Prüfung
- Die Mehrphasenausbildung Klasse A muss jedenfalls abgeschlossen sein.
Klasse A
- Motorräder (mit und ohne Beiwagen)
- Motordreiräder
- Mindestalter: 24 Jahre oder
- Stufenweiser Zugang
nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2:
- Praxisprüfung oder
- 7 Fahrstunden, keine Prüfung
- Die Mehrphasenausbildung Klasse A muss jedenfalls abgeschlossen sein.
Los geht’s ... die Zeit ist REIF!