A1 und Code 111, A2, A 

Motorrad & Co

 

Die Zeit ist REIF….
... Freiheit auf 2 Rädern für Junge und Junggebliebene.

Die Ausbildung

  • 6 Theoriestunden (UE) Spezialwissen Klasse A
  • 14 Fahrstunden (UE),  
    ab dem Alter von 39 Jahren 16 Fahrstunden (UE)

Die Prüfung

  • Theorieprüfung am PC Spezialwissen Klasse A
  • Praktische Fahrprüfung

Wer noch nicht im Besitz einer Lenkberechtigung z.B. Klasse B ist,
muss auch den Theorieteil Basiswissen (GW) im Ausmaß von 20 UE
und die PC-Prüfung GW absolvieren.
(1 UE = 50 Min.)

 

 

Die Führerscheinklassen für Motorräder (Umfang der Lenkberechtigung):

Klasse A1

  • Motorräder (mit und ohne Beiwagen) bis 125 cm³, max. 11 kW (15 PS)
  • Leistungsgewicht max. 0,1 kg/kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 15 kW
  • Mindestalter zu Ausbildungsbeginn: 15 1/2 Jahre
  • Prüfung frühestens mit 16 Jahren

Krafträder der Klasse A1 dürfen auch von Personen, die im Besitz der Lenkberechtigung Klasse B sind, gelenkt werden, die

  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B sind
  • sich nicht mehr in der Probezeit befinden
  • 6 Stunden praktische Ausbildung auf einem Motorrad der Klasse A1 nachweisen
  • Code 111 in den Führerschein eingetragen haben

Klasse A2

  • Motorräder (mit und ohne Beiwagen)
    bis max. 35 kW (48 PS)
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kg/kW
  • Mindestalter zu Ausbildungsbeginn: 17 1/2 Jahre
  • Prüfung frühestens mit 18 Jahren oder
  • Stufenweiser Zugang
    nach 2 Jahren Besitz der Klasse A1:
    - Praxisprüfung oder
    - 7 Fahrstunden, keine Prüfung
    - Die Mehrphasenausbildung  Klasse A muss jedenfalls abgeschlossen sein.

Klasse A

  • Motorräder (mit und ohne Beiwagen)
  • Motordreiräder
  • Mindestalter: 24 Jahre oder
  • Stufenweiser Zugang
    nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2:
    - Praxisprüfung oder
    - 7 Fahrstunden, keine Prüfung
    - Die Mehrphasenausbildung  Klasse A muss jedenfalls abgeschlossen sein.

Los geht’s ... die Zeit ist REIF!

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