Umfang der Lenkberechtigung:
- Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Transportkarren - je mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie
- Einachszugmaschinen bis 25 km/h
Die Ausbildung:
(UE = Unterrichtseinheit je 50 Minuten)
- 4 Theoriestunden (UE) Spezialwissen Klasse F
- 4 Fahrstunden (UE) Klasse F
Die Prüfung:
- Theorieprüfung Spezialwissen Klasse F
- Praxisprüfung auf Traktor mit Anhänger
Wer noch nicht im Besitz einer Lenkberechtigung z.B. Klasse B ist, muss auch den Theorieteil Basiswissen (GW) im Ausmaß von 20 UE und die PC-Prüfung GW absolvieren.
Mindestalter:
Vollendetes 16. Lebensjahr (16. Geburtstag), beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge
Vollendetes 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) uneingeschränkt
Ausbildungsbeginn: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (15 ½ Jahre bzw. 17 ½).
Hinweis: Die Lenkberechtigung der Klasse C (LKW) beinhaltet die Klasse F.
Die Lenkberechtigung der Klasse F gilt nur für den Verkehr in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung anerkannt haben (Portugal, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Deutschland und Slowenien – Stand 11.2016)
Los geht’s ... die Zeit ist REIF!