Der Führerschein der Klasse F

Traktor 

Traktor Führerschein Salzburg

Umfang der Lenkberechtigung:

  • Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen 
    Transportkarren
  • je mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h sowie
  • Einachszugmaschinen bis 25 km/h

Die Ausbildung:

(UE = Unterrichtseinheit je 50 Minuten)

  • 4 Theoriestunden (UE) Spezialwissen Klasse F
  • 4 Fahrstunden (UE) Klasse F

Die Prüfung:

  • Theorieprüfung Spezialwissen Klasse F
  • Praxisprüfung auf Traktor mit Anhänger

Wer noch nicht im Besitz einer Lenkberechtigung z.B. Klasse B ist, muss auch den Theorieteil Basiswissen (GW) im Ausmaß von 20 UE und die PC-Prüfung GW absolvieren.

Mindestalter: 

  • Vollendetes 16. Lebensjahr (16. Geburtstag), beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge

  • Vollendetes 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) uneingeschränkt

Ausbildungsbeginn:  frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (15 ½ Jahre bzw. 17 ½).

Hinweis: Die Lenkberechtigung der Klasse C (LKW) beinhaltet die Klasse F.

 

Die Lenkberechtigung der Klasse F gilt nur für den Verkehr in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung anerkannt haben (Portugal, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Deutschland und Slowenien – Stand 11.2016)

 

Los geht’s ... die Zeit ist REIF!

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