Definition Motorfahrrad
Ein Motorfahrrad ist ein Kraftrad (ein Kraftfahrzeug mit zwei Rädern oder ein Kraftfahrzeug mit drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad).
- Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
- Leistung bis zu 4 kW bei Elektromotor
Die Ausbildung
(UE = Unterrichtseinheit je 50 Minuten)
- Theorieausbildung:
6 UE - Praktische Ausbildung:
6 UE am Platz (je für 79.01 und 79.02)
2 UE Fahren im Verkehr
Die Prüfung
- Theorie:
Schriftliche Prüfung in der Fahrschule
Lichtbildausweis mitbringen! - Praxis:
Keine Prüfung, eine ausreichende Fahrzeugbeherrschung muss gegenüber dem Fahrlehrer nachgewiesen werden.
Mindestalter
Vollendetes 15. Lebensjahr (15. Geburtstag):
Die Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten ist nur dann erforderlich, wenn das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet ist (Führerschein AM mit "15").
Ausbildungsbeginn frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters.
Für die Eintragung ins Führerscheinregister benötigen wir:
- Reisepass oder Personalausweis (Identitätsnachweis mit anderen Dokumente nur bei der Behörde)
- Meldebestätigung
- 2 Fotos (EU-konform!)
- Arztgutachten (ab einem Alter von 20 Jahren).
- Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten nur für Klasse AM mit „15“ (Formular liegt in der Fahrschule auf)
Hinweis
Vor Vollendung des 20. Lebensjahres darf ein Motorfahrrad und ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug nur in Betrieb genommen und gelenkt werden, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
Los geht’s ... die Zeit ist REIF!