(UE = Unterrichtseinheit je 50 Minuten)
Nach mindestens 1000 km Ausbildungsfahrten (frühestens aber nach 2 Wochen) ist die erste begleitende Schulung in der Fahrschule zu absolvieren (Ausbildungsfahrt und individuelles Gespräch).
Die zweiten 1000 km sind wiederum auf mindestens 2 Wochen zu verteilen. Danach kommt die zweite begleitende Schulung in der Fahrschule (Ausbildungsfahrt und individuelles Gespräch).
Nach den dritten 1000 km (frühestens nach neuerlichen 2 Wochen) findet in der Fahrschule eine Perfektionsschulung statt.
Es muss ein Fahrtenprotokoll zum Nachweis der zurückgelegten Kilometer geführt werden
Die Fahrprüfung kann nach der Perfektionsschulung, frühestens jedoch mit 17 (vollendetem 17. Lebensjahr) abgelegt werden.
Alkoholgrenze für Fahrschüler und Begleiter 0,1 Promille.
Voraussetzungen für Begleiter von Ausbildungsfahrten L 17:
seit min. 7 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B
während der letzten 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt, ohne Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes.
Das Ansuchen wird von der Fahrschule in das FSR eingetragen, dazu benötigen wir für jeden Begleiter:
Los geht’s ... die Zeit ist REIF!
(UE = Unterrichtseinheit je 50 Minuten)
Danach kann der Antrag zur Durchführung von Übungsfahrten gestellt werden (wird von der Fahrschule in das Führerscheinregister eingetragen).
Es müssen zumindest 1000 km Übungsfahrten mit dem Begleiter absolviert werden, zum Nachweis dafür muss ein Fahrtenprotokoll geführt werden.
Abschlussausbildung Praxis in der Fahrschule:
Voraussetzungen für Begleiter von Übungsfahrten:
seit min. 7 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B
während der letzten 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt, ohne Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes.
Das Ansuchen wird von der Fahrschule in das FSR eingetragen, dazu benötigen wir für jeden Begleiter:
Los geht’s ... die Zeit ist REIF!
Los geht’s ... die Zeit ist REIF!
Allzu leicht kann Ihr Wohnanhänger, Pferdeanhänger, Bootsanhänger etc. zu schwer sein, um ihn mit Führerschein B ziehen zu dürfen.
Code 96 oder Führerschein Klasse BE löst Ihr Anhängerproblem
(sowohl für Code 96 als auch für Klasse BE vorgeschrieben)
3 Theoriestunden (UE) Spezialwissen Klasse BE
4 Fahrstunden (UE) Klasse BE
(nur erforderlich für Klasse BE)
Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist (Information für die, die es genau wissen wollen):
Beim Ziehen von Anhängern mit Auflaufbremse darf das momentane Gesamtgewicht des Anhängers das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (Eintragungen im Zulassungsschein beachten, es kann ein anderer Wert genehmigt sein). Bei geländegängigen PKW, Kombis oder LKW ist das 1,5-fache des höchsten zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs maßgebend.
Los geht’s ... die Zeit ist REIF!