KLASSE B   L 17

L 17   Vorgezogene Ausbildung Klasse B

  • Ausbildungsbeginn bereits mit 15 1/2 Jahren
  • Die Theorieprüfung am PC kann nach Ende der Theorieausbildung abgelegt werden (Achtung – jede Theorieprüfung ist nur 18 Monate gültig)
  • Praxisprüfung frühestens mit 17 Jahren (vollendetes 17. Lebensjahr)

Vor der L 17 Ausbildungsfahrt sind zu absolvieren:

(UE = Unterrichtseinheit je 50 Minuten)

  • Theorieausbildung
    - 20 Theoriestunden (UE) Grundwissen und
    - 12 Theoriestunden (UE) Spezialwissen Klasse B
  • Praxisausbildung
    - 12 Fahrstunden (UE) Theoretische Einweisung gemeinsam mit dem Begleiter
    - 1 (UE) Danach kann der Antrag zur Durchführung von Ausbildungsfahrten bei der Behörde gestellt werden.

3000 km Ausbildungsfahrt mit bis zu zwei Begleitern:

Nach mindestens 1000 km Ausbildungsfahrten (frühestens aber nach 2 Wochen) ist die erste begleitende Schulung in der Fahrschule zu absolvieren (Ausbildungsfahrt und individuelles Gespräch).

Die zweiten 1000 km sind wiederum auf mindestens 2 Wochen zu verteilen. Danach kommt die zweite begleitende Schulung in der Fahrschule (Ausbildungsfahrt und individuelles Gespräch).

Nach den dritten 1000 km (frühestens nach neuerlichen 2 Wochen) findet in der Fahrschule eine Perfektionsschulung statt.

Es muss ein Fahrtenprotokoll zum Nachweis der zurückgelegten Kilometer geführt werden

Die Fahrprüfung kann nach der Perfektionsschulung, frühestens jedoch mit 17 (vollendetem 17. Lebensjahr) abgelegt werden.

Alkoholgrenze für Fahrschüler und Begleiter 0,1 Promille.

Voraussetzungen für Begleiter von Ausbildungsfahrten  L  17:

  • seit min. 7 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B

  • während der letzten 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt, ohne Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes.

Das Ansuchen wird von der Fahrschule in das FSR eingetragen, dazu benötigen wir für jeden Begleiter:

  • Pass oder Personalausweis
  • Meldebestätigung
  • Führerschein

Los geht’s ... die Zeit ist REIF!

KLASSE B   L-ÜBUNGSFAHRT

Klasse B mit L-Übungsfahrt

  • Ausbildungsbeginn mit 17 1/2 Jahren
  • Die Theorieprüfung am PC kann nach Ende der Theorieausbildung abgelegt werden
    (Achtung – jede Theorieprüfung ist nur 18 Monate gültig)
  • Praxisprüfung frühestens mit 18 Jahren (vollendetes 18. Lebensjahr)

Vor der Durchführung von Übungsfahrten:

(UE = Unterrichtseinheit je 50 Minuten)

  • Theorieausbildung
    20 Theoriestunden (UE) Grundwissen und
    12 Theoriestunden (UE) Spezialwissen Klasse B
  • Praxisausbildung
    mindestens 6 Fahrstunden  (UE)
  • Theoretische Einweisung gemeinsam mit dem Begleiter
    1 (UE)

Danach kann der Antrag zur Durchführung von Übungsfahrten gestellt werden (wird von der Fahrschule in das Führerscheinregister eingetragen).

L - Übungsfahrten

Es müssen  zumindest 1000 km Übungsfahrten mit dem Begleiter absolviert werden, zum Nachweis dafür muss ein  Fahrtenprotokoll geführt werden.

Abschlussausbildung Praxis in der Fahrschule:

  • 1 Fahrstunde (UE)  begleitende Schulung
  • 4 Fahrstunden (UE) praktische Perfektionsschulung
  • 1 Fahrstunde (UE)  Prüfungsvorbereitung

Voraussetzungen für Begleiter von Übungsfahrten:

  • seit min. 7 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B

  • während der letzten 3 Jahre Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt, ohne Bestrafung wegen eines schweren Verstoßes.

Das Ansuchen wird von der Fahrschule in das FSR eingetragen, dazu benötigen wir für jeden Begleiter:

  • Pass oder Personalausweis
  • Meldebestätigung
  • Führerschein

Los geht’s ... die Zeit ist REIF!

KLASSE B   "VOLLAUSBILDUNG"

Klasse B „Vollausbildung in der Fahrschule“

  • Ausbildungsbeginn mit 17 1/2 Jahren
  • Die Theorieprüfung am PC kann nach Ende der Theorieausbildung abgelegt werden
    (Achtung – jede Theorieprüfung ist nur 18 Monate gültig)
  • Praxisprüfung frühestens mit 18 Jahren (vollendetes 18. Lebensjahr)

Theorieausbildung:

  • 20 Theoriestunden (UE) Grundwissen und
  • 12 Theoriestunden (UE) Spezialwissen Klasse B

Praktische Ausbildung (mindestens):

  • 6 Fahrstunde (UE) Vor- und Grundschulung
  • 6 Fahrstunde (UE) Hauptschulung
  • 5 Fahrstunde (UE) Perfektionsschulung
  • 1 Fahrstunde (UE) Prüfungsvorbereitung

Los geht’s ... die Zeit ist REIF!

KLASSE BE / CODE 96

Allzu leicht kann Ihr Wohnanhänger, Pferdeanhänger, Bootsanhänger etc. zu schwer sein, um ihn mit Führerschein B ziehen zu dürfen.

 

Code 96 oder Führerschein Klasse BE löst Ihr Anhängerproblem

Die Ausbildung

(sowohl für Code 96 als auch für Klasse BE vorgeschrieben)

  • 3 Theoriestunden (UE) Spezialwissen Klasse BE

  • 4 Fahrstunden (UE) Klasse BE

Die Prüfung

(nur erforderlich für Klasse BE)

  • Theorieprüfung Spezialwissen Klasse BE am PC
  • Praxisprüfung

Welche Anhänger dürfen mit welcher Lenkberechtigung hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B gezogen werden?

Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist (Information für die, die es genau wissen wollen):

Klasse B:

  • Leichte Anhänger (bis 750 kg höchste zulässige Gesamtmasse), die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 3.500 kg überschreiten.
  • Andere als leichte Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Code 96:

  • Andere als leichte Anhänger, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt.

Klasse BE:

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. (Die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf also bis zu 7.000 kg betragen.)

Beim Ziehen von Anhängern mit Auflaufbremse darf das momentane Gesamtgewicht des Anhängers das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen (Eintragungen im Zulassungsschein beachten, es kann ein anderer Wert genehmigt sein). Bei geländegängigen PKW, Kombis oder LKW ist das 1,5-fache des höchsten zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs maßgebend.

 

Los geht’s ... die Zeit ist REIF!